Über den Unfug von Gesundheitsämtern
veröffentlicht am 22.5.21
Ich habe mir kürzlich von zwei Patienten einmal die Mail des Gesundheitsamtes weiterleiten lassen, in denen aufgrund eines positiven Tests eine Quarantäne ausgesprochen wurde. Dabei musste ich feststellen, welcher medizinische Unsinn teilweise dort zu lesen ist. Das ist insbesondere bemerkenswert, als in der Regel ein Arzt (manchmal unverständlicherweise auch Zahnarzt oder Tierarzt) Chef dieser Behörde ist. Von einem Arzt erwarte ich aber, dass er zum einen die aktuellen Studien und Daten zu Corona kennt, und sich darüber hinaus an die ärztliche Berufsordnung hält, die er auch als Amtsarzt einzuhalten verpflichtet ist.
Ich möchte hier nicht die kompletten Schreiben darstellen, aber auf einige Punkte eingehen, in denen das Gesundheitsamt offensichtlich irrt.
Aus dem Gesundheitsamt Mettmann kommt wörtlich folgende Nachricht
„…die nachfolgende E-Mail erreicht Sie, da bei Ihnen oder Ihrem Kind, für das Sie sorgeberechtigt sind, eine Infektion mit SARS-Cov-2 nachgewiesen wurde (sog. Indexfall) …
Laut vorliegendem Testergebnis (PCR-Test oder Coronaschnelltest) ist bei Ihnen bzw. Ihrem Kind, eine Infektion mit SARS-Cov-2 nachgewiesen worden.“
Hier liegt der erste Irrtum des GA vor. Denn es ist inzwischen weltweit, auch von der WHO anerkannt, und in Deutschland bereits gerichtlich bestätigt worden, dass weder ein Schnelltest noch ein PCR-Test eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachweisen kann. Hier wird also einfach etwas behauptet, was gar nicht stimmt.
Das Gesundheitsamt Düsseldorf schreibt ähnlich:
„Mir wurde bekannt, dass bei Ihnen ein direkter Erregernachweis auf das Virus SARS-CoV-2 vorliegt.“
Und auch hier ist diese Aussage falsch, wenn man es wissenschaftlich betrachtet. Denn mit einem PCR-Test ist kein direkter Erregernachweis möglich. Das liegt einfach daran, dass man nicht einen Erreger nachweist, sondern Teile seines genetischen Codes. Da diese Teile auch alt sein können oder nur noch Reste eines Virus, ist also kein direkter Erregernachweis mittels PCR möglich. Auch über den sogenannten CT-Wert kommt man da nicht weiter. Zwar gilt als gesichert, dass bei einem CT-Wert über 25 kaum noch eine Ansteckung möglich ist, ein CT-Wert unter 25 beweist aber keinesfalls, dass man ansteckend ist.
Mettmann schreibt weiter:
„Darüber hinaus sollen Sie den Kontakt mit nicht infizierten Haushaltsangehörigen auf ein Mindestmaß beschränken. Bei unverzichtbaren Kontakten sollte eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.“
Nette Empfehlung, aber wissenschaftlich längst widerlegt. Denn eine Mund-Nasen-Bedeckung bis hin zur FFP2-Masken bietet schlicht keinen Schutz vor einer Infektion, wie nahezu alle Studien zur Wirksamkeit einer MNB dargelegt haben.
Düsseldorf schreibt hingegen:
„Aufgrund eines positiven Testergebnissen auf SARS-CoV-2 sind Sie Kranker bzw. Ausscheider…“
Diese Aussage ist an wissenschaftlicher Dummheit kaum zu überbieten. Denn ein positives Ergebnis ist kein Beweis für irgendwas. Es könnte eine frische Infektion sein, es könnte eine alte Infektion sein, es könnten Reste einer sehr alten Infektion sein, es könnte eine Besiedlung ohne Krankheitswert und ohne Infektionsgefahr sein und mehr. All dies ist wissenschaftlich eindeutig belegt, wurde 2014 von Christian Drosten selbst so in einem Interview geäußert, wird aber von vielen Gesundheitsämtern ignoriert.
Düsseldorf schreibt: “Die Quarantäne ist generell geeignet, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern… Es steht kein gleich geeignetes und milderes Mittel zur Verfügung, um die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern. Die Quarantäne … ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Der Eingriff in das Grundrecht der betroffenen Person steht hier in Konkurrenz…. zum Ziel… der Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems.“
All das ist unrichtig. Denn es gibt mildere Mittel, z. B. die Behandlung mit Ivermectin oder mit Cystus pandalis, die die Krankheitsdauer und die Infektionsgefahr nachweislich verkürzen, Das regelmäßige Gurgeln mit Listerine Cool Mint verhindert ebenfalls lt. einer Studie eine Infektiosität. Darüber hinaus gibt es meines Wissens bisher keine Studie, die nachgewiesen hat, dass eine Quarantäne bei SARS-CoV-2 eine Infektionsausbreitung verhindert. Alle Studien zu Lockdown z. B. weisen nach, dass ein solcher epidemiologisch nichts bringt.
Darüber hinaus kann man einem Papier der Bundesregierung eindeutig entnehmen, dass die Belastung der Intensivstationen durch Patienten an oder mit Corona im letzten Jahr im Durchschnitt bei 4% lag! Mit anderen Worten: Es gab nie, auch nie annähernd die Gefahr der Überlastung unserer Gesundheitssysteme. Diese Behauptungen seitens Politiker und Mainstreampresse waren und sind eine glatte Lüge!
„Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen Erreger durch seine recht hohe Übertragbarkeit und den häufig schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufen für die öffentliche Gesundheit in Deutschland und weltweit ausgeht…“
Lassen wir einfach die Zahlen sprechen. Der Reproduktionsindex liegt in der Regel um 1, soll heißen, ein Erkrankter steckt einen anderen an. Darüber hinaus haben Studien gezeigt, dass vermutlich mehr als 50% aller Erkrankten überhaupt keine Viren ausscheiden und damit auch niemanden anstecken können. Kann man hier von „hoher Übertragbarkeit“ sprechen? Wohl kaum!
Und wenn der Anteil der tödlichen Verläufe bei Covid-19 laut WHO bei ungefähr 0,15 bis 0,25% liegt, sind das häufige tödliche Krankheitsverläufe? Mitnichten! Die Grippe hat weltweit ähnliche Sterblichkeitszahlen. (Nebenbei: nach einer Impfung steigt nach Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums das Risiko eines tödlichen Krankheitsverlaufes auf knapp 5%)
Schließlich: „Aufgrund des Umstands, dass der ganz überwiegende Anteil der SARS-CoV-2-Isolate in Düsseldorf und der BRD überwiegend zu den gefährlichen Virusvarianten gehört…”
Jetzt wird es schlicht peinlich und derartig unwissenschaftlich, dass einem die Luft wegbleibt. Alle bisherigen Mutationen weltweit, und davon gibt es mittlerweile über 10.000, waren harmloser als das Ursprungsvirus. Keines dieser Isolate (weder die britische, noch die südafrikanische, noch die indische) gehört also zu den gefährlichen Varianten, auch wenn die Presse gerne das Gegenteil behauptet. Wenn man sich mit Virologie beschäftigt, gehört das übrigens zum Basiswissen, denn ein gefährliches Virus, welches die Menschen schnell tötet, wird nie zu einer Pandemie führen, weil bei schnellem Tod keine ausreichende Übertragung möglich ist (vgl. z. B. Ebola).
Mettmann: „Treten innerhalb von 14 Tagen nach dem positiven Testergebnis des Indexfalls Krankheitssymptome auf, so müssen Sie sich unverzüglich in Quarantäne begeben, das Gesundheitsamt informieren und eine Testung veranlassen. Die Quarantäne darf zur Durchführung eines Tests sowie die dazu erforderliche unmittelbare Hin- und Rückfahrt unterbrochen werden.“
Spannend ist hier der letzte Satz. Sie dürfen also mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arzt fahren, sie dürfen aber nicht einkaufen. Verstehen sie diese Logik? Ich nicht! Das Virus ist also auf dem Weg zum Arzt im vollbesetzten Bus ungefährlich, beim Einkaufen aber gefährlich. Merkwürdig…
Beide Gesundheitsämter fordern übrigens seit neuestem einen negativen Schlusstest, andernfalls wird man nicht aus der Quarantäne entlassen. Einem meiner Patienten wurde die Quarantäne einfach verlängert, weil er keinen Schlusstest wollte.
Was soll denn ein solcher Test an neuen Erkenntnissen bringen? Wissenschaftlich ist belegt, dass die Ansteckungsfähigkeit maximal 5-7, in Ausnahmefällen 10 Tage beträgt. Was soll der Test denn nach 12-14 Tagen anzeigen? Selbst wenn er noch positiv ist (was zu erwarten wäre, da Tests bei Infektion bis zu 6 Wochen und länger positiv bleiben können), sagt er – egal bei welchem CT-Wert – nichts mehr über die Ansteckung aus. Nach wissenschaftlichem Ermessen ist davon auszugehen, dass nach 12 Tagen keine Ansteckung mehr besteht.
Fazit: Die Gesundheitsämter, zumindest Düsseldorf und Mettmann lügen, dass sich die Balken biegen. Denn nach mehr als einem Jahr Erfahrung mit Corona darf ich erwarten, dass jedes Gesundheitsamt über die aktuellen Studien und wissenschaftlichen Erkenntnisse informiert ist.
Allen ärztlichen Leitern der Gesundheitsämter kann ich nur ans Herz legen, sich einmal mit der ärztlichen Berufsordnung auseinander zu setzen, insbesondere den ersten beiden Paragrafen. Denn offensichtlich liegt hier vielfach ein Verstoß gegen diese Berufsordnung vor, und ich weiß aus zuverlässigen Quellen, dass bereits Anzeigen bzw. Verfahren gegen die ärztlichen Leiter der Gesundheitsämter von gut informierten Betroffenen oder Anwälten in Vorbereitung sind.
Dazu kommt noch, dass eine fälschlicherweise verordnete Quarantäne juristisch eine Freiheitsberaubung darstellt.
Das Eis wird dünner….
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