Techniker-Krankenkasse setzt illegal meine Patienten unter Druck

Seit der Corona-Pandemie hat sich die Technikerkrankenkasse (TK), die einstmals zu den besten Krankenkassen in Deutschland gehörte, rückwärts entwickelt und ist heute eine der Krankenkassen, die nach meiner Einschätzung den meisten teilweise illegalen Druck auf meine Patienten ausüben.

So kommt es immer wieder vor, dass Mitarbeiter dieser Krankenkasse versuchen, sich in meine Behandlung einzumischen. Nach deutschem Recht entscheidet aber ganz allein der behandelnde Arzt über Diagnostik und Therapie einer Erkrankung.

Nachdem das jetzt wiederholt vorgekommen ist, möchte ich heute einen konkreten Fall schildern und auch zeigen, wie man sich dagegen wehren kann. Würde diese Gegenwehr flächendeckend geschehen, würde die Techniker vermutlich sehr bald mit diesen Methoden aufhören.

Eine Patientin von mir ist psychisch erkrankt und wird deswegen von mir krankgeschrieben. Da ich anfänglich nicht abschätzen kann, ob es sich um einen längeren oder kürzeren Verlauf handelt, warte ich in der Regel zunächst einmal einige Wochen ab, bespreche mit der Patientin ihre Probleme und schreibe sie demzufolge auch krank.

Spätestens dann, wenn die Krankenkasse die Lohnfortzahlung übernehmen muss, wird sie aktiv und schickt den Betroffenen Briefe mit der Bitte um Auskunft. Nun ist es nicht verboten, solche Briefe zu schicken, denn freundlich um Auskunft fragen darf man immer.

Was man jedoch nicht darf, ist Patienten unter Druck zu setzen, wenn sie dieser freiwilligen Auskunftsanfrage nicht nachkommen. Als Patient muss man wissen, dass man gegenüber der Krankenkasse zu keinerlei Auskünften bezogen auf die eigene Erkrankung verpflichtet ist und in der Regel solche Auskünfte sogar später zum eigenen Nachteil verwertet werden.

So bekam ich nach einiger Zeit im Auftrag der TK vom Medizinischen Dienst in Bayern (MDK) ein freundliches Schreiben mit der Bitte um Auskunft. Dieses Schreiben war jedoch illegal, denn es gibt gesetzliche Regelungen, welche Fragen Krankenkassen und Medizinischer Dienst dem Arzt stellen dürfen. Dazu gibt es zum Beispiel die sogenannte Vordruckvereinbarung, an die sich Krankenkassen und Medizinischer Dienst halten müssen. Ausnahmen sind möglich, müssen dann aber genau und umfassend begründet werden.

Das Auskunftsersuchen des Medizinischen Dienstes aus Bayern ging jedoch weit über das Erlaubte hinaus. Man stellte mir Fragen, zu deren Beantwortung ich nicht verpflichtet bin. Richtigerweise steht klein gedruckt unter dem Brief auch drin, dass die Beantwortung freiwillig ist. Jedoch bin ich ziemlich sicher, dass dies aufgrund der Tatsache, dass es nur ganz klein unter dem Fragebogen steht, von vielen Ärzten nicht beachtet wird. Mit der Beantwortung solcher illegalen, nichtzugelassener Fragen verstoßen Ärzte aber gegen ihre Schweigepflicht, denn diese gilt auch gegenüber Ärzten und Behörden.

Mit anderen Worten: der MDK Bayern fordert niedergelassene Ärzte explizit dazu auf, die ärztliche Schweigepflicht zu verletzen!

Weil ich den Fragebogen des medizinischen Dienstes nicht beantwortet habe, bekam die Patientin ein erneutes Auskunftsschreiben mit der Bitte, Fragen zu beantworten. Auf mein Anraten hat meine Patientin dieses Schreiben nicht beantwortet, da sie dazu nicht verpflichtet ist.

Nun kam schließlich der folgende Brief, den ich hier anonym veröffentlichen möchte. Hier wird die Patientin völlig illegal von der Krankenkasse unter Druck gesetzt. Man erinnert an die sogenannte Mitwirkungspflicht und droht damit, im Falle fehlender Auskünfte das Krankengeld zu streichen. Darüber hinaus fordert die Krankenkasse mich in diesem Schreiben auf, eine Dringlichkeitsüberweisung zu einem Psychiater zu erstellen.

Hier zunächst der Brief:

Dieses Schreiben der TK ist übergriffig, rechtswidrig und stellt sogar falsche Behauptungen auf. Tatsächlich gibt es eine Mitwirkungspflicht für den Patienten. Die bezieht sich jedoch darauf, dass der Patient verpflichtet ist, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um wieder gesund zu werden. Das ist in meinen Augen selbstverständlich und ich gehe davon aus, dass jeder Patient diese Maßnahmen erfüllen wird.

Nicht jedoch gehört zur Mitwirkungspflicht des Patienten, neugierigen Mitarbeitern einer Krankenkasse irgendwelche Auskünfte zu erteilen, die diesen nicht zustehen. Denn Fragen über den Gesundheitszustand darf nur ein Arzt stellen, nicht jedoch eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Krankenkasse.

Ferner ist der MDK nicht berechtigt zu beurteilen, „ob die aktuellen Behandlungen für die Genesung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ausreichen.“

Es wurde in diesem Brief sogar eine Frist gesetzt und wie schon angemerkt mit der Einstellung der Lohnfortzahlung gedroht.

Dazu wurde die Patienten gezwungen, ein ärztliches Attest vorzulegen, wenn sie keine Facharztbehandlung benötigt. Das ist insofern völlig schwachsinnig, da es ja nicht Aufgabe der KK oder des MDK ist, über Behandlungsmaßnahmen und Strategien zu entscheiden. Und kein Arzt muss gegenüber KK oder MDK begründen, warum eine diagnostische oder therapeutische Maßnahme eben nicht notwendig ist.

 

Die Patientin schickte mir dieses Schreiben und ich habe der Technikerkrankenkasse folgenden Antwortbrief gesandt:

Techniker Krankenkasse

Fachzentrum Krankengeld

Zu Hd. Herrn YYY

20908 Hamburg

 

Betr.:  Frau XXX

 

Sehr geehrter Herr YYY,

In Beantwortung Ihres Schreibens vom 17.11.25 an meine Patientin möchte ich Ihnen folgendes mitteilen.

Nach deutschem Recht liegt die Behandlung von Patienten ausschließlich in den Händen des behandelnden Arztes, jedoch nicht beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen, der sich nicht einmal die Mühe macht, Patienten persönlich in Augenschein zu nehmen. Auch Mitarbeiter der Krankenkassen haben nicht das Recht, sich in meine Behandlung einzumischen. Noch weniger haben Sie das Recht, Patienten von mir unter Druck zu setzen und sie unter Androhung der Beendigung der Lohnfortzahlung zu nötigen, Ihnen Auskünfte zu geben, die Ihnen rechtlich nicht zustehen. Die Patientin ist nicht verpflichtet, Sie über Behandlungsmaßnahmen zu informieren!

Ob dabei der medizinische Dienst eine zeitnahe psychiatrische Behandlung für erforderlich hält, ist unerheblich, denn die Kollegen des Medizinischen Dienstes können das Krankheitsbild von Frau XXX überhaupt nicht beurteilen.

Ich darf auch deutlich darauf hinweisen, dass mir der MDK Bayern mit Datum vom 4.11.25 ein rechtswidriges Schreiben unter Umgehung der verbindlichen Vordruckvereinbarung zugesandt, in dem er mich ebenfalls rechtswidrig um Auskünfte gebeten hat, die einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht bedeuten würden!

Ich kann Ihnen versichern, dass die Patientin bei mir bestmöglich versorgt wird und ich zusammen mit ihr alles tue, um ihre Erkrankung zu behandeln. Ich möchte sowohl Sie, wie auch den medizinischen Dienst, eindringlich bitten, sich in Zukunft mit Therapie oder diagnostischen Vorschlägen bei meinen Patienten zurückzuhalten.

Darüber hinaus lasse ich gerade prüfen, gegen Sie persönlich und den verantwortlichen Arzt des medizinischen Dienstes juristisch z. B. wegen Nötigung oder ähnlicher in Betracht kommender Rechtsbrüche vorzugehen. Insofern bitte ich Sie im Auftrag der Patientin, mir das Gutachten des MDK, welches Anlass für Ihr Schreiben war, komplett zukommen zu lassen.

Das übergriffige Verhalten seitens Mitarbeitern der TK mit Überschreitung ihrer Kompetenzen und wissentlich juristisch falschen Behauptungen (angebliche Mitwirkungspflicht) und Androhungen ist nicht länger hinnehmbar. Ich werde daher Ihr Schreiben an die Patientin (natürlich ohne Nennung Ihres Namens) zusammen mit dieser Antwort in sozialen Medien und auf meiner reichweitenstarken Homepage veröffentlichen.

Eine Überweisung für eine psychiatrische Behandlung wird von mir nicht ausgestellt werden, da ich sie für falsch halte. Ich habe meine Patientin diesbezüglich informiert.

Frau XXX bemüht sich schon darum, eine Psychotherapie zu erhalten. Dies scheitert jedoch daran, dass die von ihr angefragten Psychotherapeuten leider ausgebucht sind und sie demzufolge nur auf Wartelisten steht. Hier ist eine Dringlichkeitsüberweisung deswegen nicht erforderlich, da es genug andere Patienten gibt, die ebenfalls genauso dringlich auf einen Therapieplatz warten.

Ein Dringlichkeitsvermerk ist auch sicher nicht dann notwendig, wenn die Krankenkasse wegen negativer Finanzbilanz nicht mehr bereit ist das Krankengeld weiter zu bezahlen. Sie ist ausschließlich für Fälle da, in denen eine Verzögerung der Diagnostik und Therapie zu gesundheitlichen Folgeschäden beim Betroffenen führen kann. Dies sehe ich hier eindeutig nicht.

Sollten Sie ihre Drohung, Frau XXX das Krankengeld zu streichen, aufrechterhalten, habe ich ihr empfohlen, juristisch gegen sie vorzugehen.

Ich fordere Sie auf, mir schriftlich den Eingang des Schreibens zu bestätigen und mir ebenso zu bestätigen, dass Sie die Drohung gegen Frau XXX bzgl. Streichung des Krankengeldes zurückziehen. Ich erwarte Ihre Rückmeldung mit Kopie des Gutachtens bis spätestens 15.12.25.

Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass Sie bzw. Ihre Mitarbeiter durch aggressive Schreiben an meine Patienten eine Gesundwerdung verhindern oder verzögern. Bei Frau XXX hat ihr unentschuldbares und juristisch fehlerhaftes Schreiben zu einem Rückfall geführt, so dass zu erwarten ist, dass die Arbeitsunfähigkeit jetzt deutlich länger Bestand haben wird.

Ich empfehle Ihnen auch dringend, sich einmal darin schulen zu lassen, was der Begriff „Mitwirkungspflicht des Patienten“ juristisch bedeutet.

Mit freundlichem Gruß

Ralf Tillenburg

 

Mit diesem Antwortbrief ist aus meiner Sicht alles gesagt. Die TK bzw. deren Mitarbeiter schießen hier weit über das Ziel hinaus. Der Brief ist übergriffig, aggressiv und stellt für mich mindestens eine Nötigung, wenn nicht sogar eine Erpressung dar, was aus meiner Sicht als Nicht-Jurist jedenfalls eindeutig illegal ist.

Kein Patient ist gezwungen, solche Auskünfte zu erteilen. kein Arzt kann von der TK oder einer anderen KK gezwungen werden, einen Patienten zum Psychiater zu schicken, mit dem Ziel, ihm dort ein Antidepressivum verschreiben zu lassen. Mal abgesehen davon, dass solche Antidepressiva in den meisten Fällen nicht einmal wirksam sind, werden Patienten hier dazu gezwungen, Psychopharmaka einzunehmen, auch dann, wenn diese gar nicht zur Therapie geeignet sind.

Ein solches Verfahren kann ich nicht gutheißen. Da die Patientin nicht die erste in meiner Praxis ist, die ein solches Schreiben bekommen hat, sehe ich hier den gezielten Versuch der TK, die bisher übrigens die Einzige ist, die solche Schreiben versendet, Patienten mit illegalen und juristisch falschen Drohungen unter Druck zu setzen.

Dass alle KK derzeit finanziell klamm sind, ist mir bekannt, aber ich habe schon in einem früheren Schreiben an die TK deutlich gemacht, dass diese finanzielle Enge von den KK selbst verschuldet wurde. Denn hätte man 2021 seine Versicherten vor der Corona-Impfung gewarnt, statt diese zu verherrlichen, entstünden jetzt nicht die immens hohen Folgekosten durch die zahlreichen und schwerwiegenden Nebenwirkungen diese Pseudo-Impfung, die unter anderem mit für die finanzielle Schieflage der KK verantwortlich sind.

Ich kann nur an alle Patienten, die solche oder ähnliche Briefe bekommen, appellieren:

Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wehren Sie sich. Der Versuch dieser Krankenkasse ist illegal und derzeit auch so das aggressivste, was ich im Kontakt mit Krankenkassen derzeit erleben darf.

Ich kann nur alle Kollegen bitten:

Lassen Sie es nicht zu, dass die Krankenkasse sich in Ihre Behandlungskonzepte einmischt. Noch ist in Deutschland alleine der behandelnde Arzt für Diagnostik und Therapie verantwortlich und weder Krankenkasse noch medizinischer Dienst haben das Recht, sich in diese Maßnahmen einmischen.

Sie haben als Arzt sogar die Möglichkeit, zum Beispiel von der Krankenkasse erzwungene Rehabilitationen zu verhindern, was allerdings mit Aufwand verbunden ist. Ein guter Arzt, dem das Wohlergehen seiner Patienten wichtig ist, wird sich hier gerne entsprechend einsetzen, Ihre Patienten werden es Ihnen danken!

Diesem Treiben der Krankenkasse muss ein Ende gesetzt werden. Und ich hoffe, dass sich nach Literatur dieses Artikels möglichst viele Menschen gegenüber der TK deutlich und bestimmend zu Wort melden.

 

Das Beitragsbild oben zeigt eine Elefantenherde im Chobe-Nationalpark © 2015 by Ralf Tillenburg


Kommentare

6 Antworten zu „Patienten unter Druck“

  1. Super. Vielen Dank! Werde die TK verlassen. Hab da auch nur noch Probleme. LG

  2. Ich bin immer wieder beeindruckt wie toll sie sich für Ihre Patienten einsetzen.
    Das ist leider nicht selbstverständlich. Herzlichen Dank dafür.

  3. Avatar von Dagmar J. Aus Büdingen - Hesden
    Dagmar J. Aus Büdingen – Hesden

    Sehr geehrte (r) Frau/Herr Doktor

    Danke für die Veröffentlichung. Ich habe auch keine Bratwurst gegessen, um am Leben weiter teilnehmen zu können. Es war ein Spießrutenlauf und Ausgrenzung ohne Ende. Aber gesund! Solche Ärzte wie Sie braucht das Land! Danke für Ihren Mut!! Gott segne Sie!!

  4. Wie hat die Krankenkasse reagiert?

  5. Avatar von Christine
    Christine

    Danke für Ihren unermüdlichen Einsatz und die tollen und informativen Artikel.

    Ich wünsche Ihnen einen erholsamen Urlaub, eine schöne Weihnachtszeit, Kraft, Durchhaltevermögen und viel Erfolg in der Behandlung der Impfgeschädigten.
    Wir brauchen mehr Ärzte wie Sie

  6. Avatar von Elisabeth
    Elisabeth

    Lieber Herr Tillenburg
    Unglaublich, womit Sie sich (auch noch….) befassen müssen.
    Ich nehme an, dass die Mehrheit der Ärzte schweigt, weil solche Korrespondenzen zeit- und nervenraubend sind.
    Herzlichen Dank, dass Sie sich echt für Ihre Patienten einsetzen!

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